Das Wichtigste in Kürze
Der wichtigste Gesamtarbeitsvertrag (GAV), den die Gewerkschaft Kommunikation in der Branche Post/Logistik/Transport betreut, ist der GAV Post und gilt für das Stammhaus Post. 47'6261 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Stammhaus Post profitieren von sehr guten Anstellungsbedingungen, die die Gewerkschaften bei der Post ausgehandelt haben. Den rechtlichen Grundsatz für den GAV Post findet man im Bundespersonalgesetz (BPG2). Für weitere 3'657 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gilt der GAV Aushilfen; auch dieser legt weit höhere Standards fest, als das Obligationenrecht (OR3) vorgibt.
Zur Geschichte
Bis 2002 galt für das Personal der Post das Beamtengesetz (BtG). Dieses regelte die Anstellungsbedingungen im Detail. Die Eidgenössischen Räte haben dann beschlossen, das Beamtengesetz durch ein schlankes Personalgesetz zu ersetzen, und in diesem Personalgesetz wurden die ehemaligen Regiebetriebe SBB und Post verpflichtet, mit den Sozialpartnern einen Gesamtarbeitsvertrag auszuhandeln. Nach fast zwei Jahren intensiver Verhandlungen wurde dann per Ende 2001 der Gesamtarbeitsvertrag Post unterzeichnet und auf den 1.1.2002 umgesetzt. Mit der Implementierung des GAV Post wurde auch der GAV Aushilfen in Kraft gesetzt. Mit diesen beiden Vertragswerken werden im Stammhaus Post von 51'867 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ca. 51'200 geschützt.
Neuste Entwicklung
Die Schweizerische Post lagert einen Teil der Bereiche in privatrechtliche AG’s aus. Zum Beispiel ExpressPost AG, aber auch SecurePost AG und PostAuto AG sollen ausgelagerte Bereiche werden. Damit der gute Schutz des Personals weiterhin gewährt werden kann, ist im weiteren ein GAV für ausgelagerte Konzerngesellschaften4 ausgehandelt worden. Dieser GAV übernimmt faktisch eins zu eins die normativen Bestimmungen des GAV Post ins Privatrecht.
1Zahlen Stand 2004
2Link zur Website Admin.ch mit Gesetzestext BPG
3Link zur Website Admin.ch mit Gesetzestext OR
4Link auf GAV für ausgelagerte Konzerngesellschaften